Geschichte
Die ursprüngliche und erste Genfer Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ wurde im Jahr 1864 von 16 Staaten angenommen. Sie wurde in den folgenden Jahrzehnten, z.B. durch die Abkommen der Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 sowie das Genfer Abkommen von 1929, ergänzt. Insbesondere weil im Zweiten Weltkrieg durch technische Weiterentwicklungen bedeutend mehr Zivilisten getötet wurden als zuvor, hat man die Genfer Abkommen am 12. August 1949 schließlich auch auf Zivilpersonen ausgedehnt.
Sehen Sie hier den Film „Die Geschichte einer Idee“ über die Entwicklung der Genfer Abkommen sowie der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung - gesprochen von DRK-Botschafter Jan Hofer.
Geschützte Personen
Die Genfer Abkommen und ihre drei Zusatzprotokolle schützen Zivilpersonen in Zeiten bewaffneter Konflikte, aber auch Hilfe leistendes medizinisches und religiöses Personal sowie Gegner, die nicht mehr in der Lage sind zu kämpfen – also kranke, verwundete oder schiffbrüchige Kombattanten sowie Kriegsgefangene.
Schutz von Journalisten
Es ist wichtig, dass die Medien angemessen über Kriegssituationen berichten können. Das bedeutet oft, dass sich Journalisten in gefährliche Situationen begeben müssen. In den Genfer Abkommen sind Journalisten klar in ihrer Eigenschaft als Zivilisten definiert. Das wurde im ersten Zusatzprotokoll 1977 nochmals bekräftigt.